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   VG Greifswald, 27.09.2011 - 2 B 857/11   

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VG Greifswald, 27.09.2011 - 2 B 857/11 (https://dejure.org/2011,71358)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27.09.2011 - 2 B 857/11 (https://dejure.org/2011,71358)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27. September 2011 - 2 B 857/11 (https://dejure.org/2011,71358)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus VG Greifswald, 27.09.2011 - 2 B 857/11
    Das ist bei der Entscheidung der Schiedsstelle nach § 78g Abs. 2 Satz 1 SGB VIII der Fall (Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., 2011, § 78g, Rz. 2 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 - BVerwGE 116, S. 78), wovon auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen.

    Der Schiedsstelle steht für die von ihr anzustellenden Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der dieser Entscheidung bestimmenden unbestimmten Rechtsbegriffe, also insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit (vgl. § 78b Abs. 2 Satz 1 SGB VIII]) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gelangt ist (BVerwG, Beschl. v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 - BVerwGE 116, S. 78).

  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 1837/15

    Klage der Gemeinde gegen Schiedsspruch über Entgeltvereinbarung nach § 16 Abs. 3

    Einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt nur, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, ob sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat und ob die Abwägung frei von Einseitigkeiten in einem fairen und willkürfreien Verfahren inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47-56, Rn. 20; VG Schwerin, Urt. v. 24. September 2010 - 6 A 1906/06 -, S. 8 d. Umdr.; VG Greifswald, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 B 857/11 -, Rn. 31, juris).
  • VG Schwerin, 08.05.2019 - 6 A 2207/17

    Aufhebung eines Schiedsspruchs nach SGB 8 § 78 g wegen Nichtgewinnung der

    Einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt nur, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, ob sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat und ob die Abwägung frei von Einseitigkeiten in einem fairen und willkürfreien Verfahren inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1998 - 5C1797 5 C 17/97, BVerwGE 108, 47-56, Rn. 20; VG Schwerin, Urteil vom 24.09.2010 - 6 A 1906/06; VG Greifswald, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 B 857/11, Rn. 31; Schindler/Münder in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 78g, Rn. 23 ff. m.w.N).

    Diesbezüglich hat der Kostenträger das Recht, die Wirtschaftsführung auf Einsparmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Ausgabenposten zu beanstanden, die offensichtlich vermeidbar sind (VG Greifswald, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 B 857/11 Rz. 42).

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